Stromanbieter F.A.Q
Wird beim Stromanbieterwechsel ein neuer Stromzähler benötigt?
Grundsätzlich wird kein neuer Stromzähler bei einem Stromanbieterwechsel benötigt. Es müssen lediglich der aktuelle Zählerstand sowie die Nummer des Zählers dem neuen Anbieter mitgeteilt werden.
Wird bei einem Anbieterwechsel ein neuer Stromzähler eingebaut?
Nein, der neue Stromanbieter kann selbstverständlich auch mit dem vorhandenen Zähler, dem aktuellen Zählerstand und der Zählernummer arbeiten. Entscheidet man sich für einen der neuen intelligenten Stromzähler, mit denen eine Energieverbrauchskontrolle über das Internet möglich ist, dann wird ein Neueinbau notwendig.
Wie soll der alte Stromanbieter über den Anbieterwechsel informiert werden?
Der alte Stromanbieter wird in der Regel von dem ihm folgenden neuen Anbieter über den wechsel informiert. Der Stromkunde muss normalerweise selber keinerlei Initiative übernehmen.
Wird ein gesonderter Vertragsabschluss notwendig, wenn ein anderer Stromanbieter gewählt wird?
Normalerweise ist bei einem Stromanbieterwechsel kein separater Vertragsabschluss notwendig, wenn man sich für einen neuen Stromanbieter entscheidet. Allerdings gibt es immer mehr Anbieter, die verschiedene Vertragsmöglichkeiten anbieten, so kann der Vertrag unter umständen mit Strompreisgarantien verknüpft sein. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, für eine gewisse Zeitspanne Kunde des Energieanbieters zu bleiben.
Muss der Vermieter über einen Stromanbieterwechsel des Mieters informiert werden?
Solang keine umbauten vorgenommen werden müssen, muss der Vermieter nicht über den Stromanbieter seines Mieters informiert werden. Dies ist eine persönliche Entscheidung des Mieters unabhängig von seinem Mietvertrag.